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Privatinsolvenzen aus Gläubigersicht und Mietnomaden!

Ich habe die Angelegenheit Privatinsolvenz im Aug. 2010, nach mehr als 4 Jahren aussichtslosem Kampf in der Position eines Gläubigers, vorläufig eingestellt. Einen Schlussstrich gezogen. Die Schuldner versuchen durch den Aufbau einer beruflichen Existenz einen Neuanfang. Das ist sehr mutig, aber auch anerkennenswert! Wenn es klappt war wenigstens nicht alles umsonst. Ich wünsche dieser Familie viel Glück. Vielleicht bleibt ja noch etwas für uns Gläubiger. Ok, keine Scherze. :-)

 

Dieser Beitrag soll nicht DIE Insolvenzschuldner als Ganzes, sondern nur die unredlichen Schuldner im Speziellen beschreiben. Unredlich bedeutet unehrlich, hinterlistig, verschlagen, nur auf den eigenen Vorteil bedacht. Diese Eigenschaft trifft auch und ganz besonders auf Mietnomaden zu. Daher die Verknüpfung dieser Themen! Solche Leute können ehrliche Menschen auf Seiten der Gläubiger und Vermieter in erhebliche Schwierigkeiten bringen. Wegen der stetig ansteigenden Fallzahlen muss hier unbedingt gehandelt werden. Mit allen Mitteln. Auf unser Rechtssystem kann man sich augenscheinlich nicht verlassen. Ich habe es erlebt.

 

Zu einer Insolvenz gehören immer zwei Seiten. Auch Gläubiger sind von den Auswirkungen betroffen. Ich möchte auf dieses Problem aufmerksam machen. Die etwas provokative Darstellung ist durchaus gewollt. Mit „Friede, Freude, Eierkuchen“ erreicht man nichts!

 

Es gibt sicher Fälle, in denen eine Privatinsolvenz und die damit verbundene Restschuldbefreiung richtig und wichtig ist. Wenn beispielsweise eine solide Finanzplanung durch unvorhersehbare Ereignisse ins Wanken gerät. Das kann bei Ausfall eines Verdieners, durch Unfall, Krankheit oder anderen unabwendbaren Ereignissen Jeden von uns treffen. Solchen Personen muss unbedingt geholfen werden.

 

Wie sieht es aber in der Praxis aus? In der Insolvenzordnung liest sich das noch ganz gut. Der Schuldner muss redlich sein um Restschuldbefreiung zu erlangen. Er soll jede zumutbare Arbeit annehmen oder sich ausreichend um solche bemühen. Er hat dem Treuhänder Auskunft zu erteilen. Als Normalbürger geht man davon aus, dass der Schuldner während der Insolvenz und in der anschließenden Wohlverhaltensphase keine neuen Schulden machen darf. Er alles versucht um seine Schulden zu verringern. Was bringt das Ganze sonst? Diese Annahme ist aber weit gefehlt!


Warum wird nicht zunächst einmal geprüft wodurch die Schulden entstanden sind? Es kann nicht sein das Gläubiger und die Allgemeinheit den Leuten, die nicht mit Geld umgehen können, den Flachbildfernseher, die Handyverträge oder andere Dinge finanzieren! Erst recht nicht, wenn dem Schuldner nach normalem menschlichen Ermessen bewusst sein musste, dass er sich das nicht leisten kann. Bezug von ALG 2 z.B..

 

Warum werden die Umstände, wie eine Verbindlichkeit zustande kam, nicht genauer geprüft? Der Gläubiger ist grundsätzlich selber Schuld! Selbst dann, wenn ein Schuldner die Rechtslage absichtlich falsch darstellt um ein Darlehn zu bekommen. Für eine Versagung müßte das schon schriftlich vorliegen. Im Verwandten oder Freundeskreis eher selten der Fall. Man hilft weil man vertraut und nicht davon ausgeht hintergangen zu werden. Ein Darlehensvertrag alleine reicht jedoch nicht! Die falschen Angaben müssen schriftlich erfolgen. Das wird einem wohl kein Schuldner mit Unterschrift bestätigen.

 

Schulden darf jeder machen, ganz egal wie. Darum kümmern müssen sich Andere!  Die Arbeit wird in der Regel von den Schuldnerberatungen, Treuhändern und den Gerichten erledigt. Zahlen sollen die Gläubiger und die Allgemeinheit. Schlusstermine finden in der Regel schriftlich statt. So muss sich der Schuldner auch dort nicht seiner Verantwortung stellen.

 

Die Obliegenheiten, die als Argument für eine Restschuldbefreiung genannt werden, können realistisch gesehen bei einer so hohen Fallzahl in der Praxis überhaupt nicht überwacht werden. Ein Insolvenzverfahren verkommt so zu einem reinen Verwaltungsakt. Gläubigernachfragen sind unerwünscht, da sie den normalen Ablauf stören!

 

Warum werden Forderungen, die bewusst bei Antragstellung der Insolvenz verschwiegen wurden, nicht grundsätzlich von der Restschuldbefreiung ausgenommen? Die nachträgliche Anmeldung durch den Gläubiger verursacht bereits Kosten, die er selber tragen muss.

 

Warum werden privaten Gläubigern, die nicht über juristisches Hintergrundwissen verfügen, permanent Steine in den Weg gelegt? Er soll alles haarklein belegen, alle Argumente werden zu Gunsten des Schuldners zerredet, auch wenn das noch so abwegig erscheint. Selbst wenn dann Belege und Zeugen beigebracht werden wird immer noch davon ausgegangen, dass es auch anders hätte sein könnte. Das könnte man auch im umgekehrten Fall. Das will aber niemand hören!

 

Als Gläubiger stünde einem der Rechtsweg offen. Ja, der verursacht aber wieder neue Kosten. Die Kosten für Versagungsanträge, die oft wegen einer viel zu hohen Beweislast keinen Erfolg bringen, hat der geschädigte Gläubiger obendrein zu tragen. Der Schuldner muss theoretisch die Verfahrenskosten auch selber zahlen. Da das aber kaum einer kann, werden diese Kosten gestundet. Wenn die innerhalb der folgenden 4 Jahre nicht gezahlt werden können übernimmt diese der Staat. Also wir alle!

 

Warum muss bei einer offensichtlichen Gläubigerbegünstigung erst ein rechtskräftiges Urteil vorliegen, um die Restschuldbefreiung zu versagen? Der Treuhänder braucht ein Urteil, was auch so im Gesetzt steht. Der Staatsanwalt sagt, der Treuhänder habe keine Einwände. Klappt also nie.

Gründe für die Einstellung von Ermittlungsverfahren wegen Eingehungsbetrug, Insolvenzbetrug, Gläubigerbegünstigung usw.: Nur geringe Schuld, der Gläubiger habe von den Problemen der Schuldnerin gewusst, die Schuldnerin sei durch das Verfahren hinreichend gewarnt, kein öffentliches Interesse usw.

 

Selbst ein Ermittlungsverfahren wegen einer nachweislich falsch abgegebenen eidesstattlichen Versicherung wurde in Absprache mit dem zuständigen AG. eingestellt. Warum macht man dann so einen Wirbel um die Abgabe der EV., wenn das in konkreten Fällen unberücksichtigt bleibt?

Obwohl ich von der Schuldnerin über die Folgen des Insolvenzverfahrens vorsätzlich falsch informiert wurde, hat das für die Staatsanwaltschaft keine Relevanz. Die Schuldnerin wäre nicht dazu verpflichtet gewesen mich richtig zu informieren. Ist das ein redliches Verhalten? Das soll doch Voraussetzung für eine Restschuldbefreiung sein!

 

Der Treuhänder ist berechtigt Informationen vom Schuldner und anderen Stellen einzuholen. Er hat aber keine gesetzliche Handhabe, wenn ihm Verstöße des Schuldners bekannt werden. Alles nur auf Gläubigerantrag, der allerdings nur schwer an Informationen kommt. Ein Schelm wer böses dabei denkt!

 

Was ist mit der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht. Immer nur soviel zugeben, wie man gerade beweisen kann! Das ist unredlich. Vorsätzlich falsche Angaben beim Treuhänder, falsche oder unvollständige Verzeichnisse bei Insolvenzantrag. Sind alles Versagungsgründe, die man als Gläubiger nach der aktuellen InsO. kaum in gefordertem Umfang beweisen kann.

 

Wenn solche Schuldner immer noch neue Schulden machen ist das für das Insolvenzverfahren / Restschuldbefreiungsverfahren unerheblich. Wenn es keine Rolle spielt, wie sich ein Schuldner weiterhin benimmt oder handelt, dann wäre es evtl. kostengünstiger wenn man gleich einen einfachen Verwaltungsakt daraus macht und dem Schuldner sofort Restschuldbefreiung gibt. Mit den eingesparten Geldern der aufwändigen Verfahren entschädigt man die Gläubiger. Wäre evtl. günstiger!?!

 

Warum ist die Gesamtlaufzeit des Verfahrens auf 6 Jahre begrenzt? Würde die Wohlverhaltensphase mit einer Laufzeit von z.B. 3-5 Jahren erst nach der Beendigung des Hauptverfahrens beginnen, wären Schuldner sicher bemüht das Hauptverfahren so kurz wie möglich zu gestalten. Fehlende Angaben führen zu einer Verzögerung im Hauptverfahren. Das wäre ein großer Anreiz für Schuldner bei Antragstellung nichts zu „vergessen“.

 

Ausgenutzte Hilfsbereitschaft, schlechte Zahlungsmoral, verantwortungsloses oder gar dreistes Verhalten wird, wenn es vom Gesetzgeber durch Erteilung einer Restschuldbefreiung auch noch belohnt wird, kaum zu einer Änderung im Verhalten unredlicher Schuldner führen.

 

Was kann ein Gläubiger also tun. Nach meiner Auffassung alles genau hinterfragen, bekannte Sachverhalte aufdecken, Zusammenhänge aufzeigen, weitere Betroffene suchen, Netzwerke bilden, nicht vor einer Strafanzeige zurück schrecken, Versagungsanträge stellen. Einfach Sand im Getriebe der Privatinsolvenzen sein. Das sorgt für zusätzlichen Aufwand in den Verfahren. Vielleicht bewirkt das auf Dauer mal eine Änderung der Verhältnisse.

 

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Mietnomaden! Höchststrafe für Insolvenzgläubiger, die auch Vermieter sind!

 

Schlimmer als Insolvenzgläubiger ist es Vermieter zu sein, bei dem sich Mietnomaden eingenistet haben. Da gelten unmögliche  Gesetze. Man kann Leute, die keine Miete zahlen, und / oder die Wohnung verwüsten, nicht einfach vor die Tür setzen. Es muss zunächst ein aufwändiges Räumungsverfahren durchlaufen werden. Es dauert ewig, bis endlich zwangsgeräumt wird. Bis dahin haben die säumigen Mieter noch unzählige Widerspruchsrechte. Der Vermieter darf nicht einmal seine eigene Wohnung betreten, bis der Mietnomade offiziell weg ist. Der Vermieter muss ihm sogar noch den Umzug zahlen, wenn er nicht freiwillig auszieht. Dazu noch die Kaltschnäuzigkeit solcher Mieter. Die haben nur Rechte, keine Pflichten. Sind stets die armen Opfer.

 

Die Bezeichnung „Zecken“ trifft es, ohne das in einen politischen Zusammenhang zu setzen, sehr gut. Sie lassen sich auf einen  Wirt fallen, leben schmarotzend von seinem Blut. Werden sie entdeckt dann suchen sie sich einfach den nächsten Wirt. So kommt man auch durchs Leben.

 

Vermieter, die aufgrund ausbleibender Mietzahlungen oder großer Schäden durch den Mieter selber in finanzielle Probleme geraten, werden nur unzureichend vom Gesetzgeber geschützt. Die Räumungsfristen auf dem umständlichen Rechtsweg sind einfach zu lang. Die hohen Räumungskosten belasten den ohnehin geschädigten Vermieter zusätzlich. Das kann die eigene Existenz nachhaltig gefährden. Beschreitet ein verzweifelter Vermieter den guten alten „kleinen Dienstweg“ wird wieder nur der Mietnomade vom Gesetz geschützt. Es spielt keine Rolle, wie sich der Mieter verhält oder ob er Miete zahlt. Schmeißt man so jemanden raus wird man gezwungen ihn wieder in sein eigenes Haus zu lassen. Wird obendrein rechtlich belangt. Dieser Zustand ist durch die fehlende Gerechtigkeit hoch explosiv!!!

 

In meinen Augen sind nicht nur die Jenigen, die Müllberge und / oder Mietschulden hinterlassen, Mietnomaden. Zu dieser Gattung zählen auch die Mieter, die aufgrund ihres Verhaltens permanent Umziehen müssen. Die nicht in der Lage sind, sich an irgendwelche Spielregeln zu halten. Bei Problemen jeglicher Art werden die Umzugskartons gepackt und die Karawane zieht weiter. Ohne sich groß Gedanken über die möglichen Folgen für Andere zu machen.

 

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