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Vergebung und Gerechtigkeit

Vergeben, kann man das im Leben? In welcher Form? Verzeihen, vergessen, den Schmerz in sich hinein zu fressen? Da gibt es keinen Königsweg, es kommt drauf an, um was es geht!

 

Vergeben kann zunächst der Einzelne, der Opfer von einem Vertrauensmissbrauch geworden ist. Jegliche Form von persönlichem Schmerz. Ganz gleich ob es um erlebte Gewalt oder Missbrauch im vermeintlich sicheren Umfeld geht, oder um das Ausnutzen von Freundschaft und Hilfsbereitschaft. Jetzt werden Einige vermutlich sagen, dass kann man ja wohl nicht mit einander vergleichen! Doch, man kann. In jedem Fall von Vertrauensmissbrauch entsteht ein schmerzhafter Schaden an der „Seele“ des Geschädigten. Wie schwer dieser ist, das hängt unbestritten auch von der Nähe und Intensität der persönlichen Beziehungen und der inneren Stärke des Opfers ab.

 

Das könnte man sachlich nüchtern in einer Gleichung darstellen. Je größer die Nähe, je schwächer die innere Stärke des Opfers, desto größer der Vertrauensbruch und die Enttäuschung. Nähe 10 + fehlende Stärke 8 = Vertrauensbruch 18. Eine mathematische Berechnungsgrundlage für einen Vergebungs-Quotienten? Es ließe sich in Schweregrade klassifizieren. Wohl kaum! Das wäre zu einfach.

 

Da spielt die öffentliche, oft von den Medien beeinflusste Meinung eine große Rolle. Je nach dem, was sich gerade besser verkaufen lässt. Wird jemand der Kinder vor gewalttätigen Jugendlichen schützen wollte getötet geht, mit Recht, ein gewaltiger Aufschrei durchs Land. Geht ein paar Tage später ein Bericht über benachteiligte Jugendliche durch die Medien dann ist man schnell geneigt zu sagen, die amen Jungs. Die hatten doch nie eine Chance.

 

In so einem Fall zeigen sehr viele Verständnisse, was leider in der Justiz seinen Fortgang findet. Jugendstrafrecht schreckt die wenigsten gewaltbereiten Jugendlichen ab. Sozialstunden, viel zu geringe Jugendarreste. Soll man eher vergeben, nur weil eine Tat von einem jüngeren Menschen begangen wurde? Ein getöteter Mensch ist und bleibt tot, egal wie alt der Täter war! Er hinterlässt Angehörige, die zu milde Urteile als Verhöhnung des Opfers empfinden müssen.

 

In meinen Augen eine verlogene Doppelmoral! Der getötete Helfer hat die Notlage dieser Jugendlichen nicht verursacht. So etwas als Rechtfertigung für Gewalttaten herzunehmen ist unzumutbar! Grundsätzlich hat jeder erst mal selber dir Möglichkeit seine Lebensplanung in die Hand zu nehmen. Aus einem sozial schwachen Umfeld ist das unbestritten schwieriger, aber grundsätzlich möglich. Nicht jeder, der aus einer sozial schlechter gestellten Gegend kommt, lehnt von vorn herein alle seine Chancen und Möglichkeiten ab und wird gewalttätig! Anders herum ist aber Jemand aus einem gefestigten Umfeld nicht automatisch als Täter auszuschließen!

 

Wenn selbst bei so nachsichtiger Art immer mehr Gewalt produziert wird, ist diese Form der Vergebung nicht angemessen. Wer rücksichtslos Gewalt anwendet, wird es immer wieder tun. Davor muss sich unsere Gesellschaft schützen!

 

Vergeben kann man nur dem Jenigen, der ernsthafte Reue zeigt und wenigstens versucht, für den angerichteten Schaden die Verantwortung zu übernehmen! An alle die nicht mehr wissen was das ist! „Verantwortung heißt sich nicht feige zu verstecken sonder zu seinem Handeln zu stehen.“ Offen zu sagen, jawohl ich habe einen Fehler gemacht und bin bereit die Konsequenzen zu tragen. Wer das wirklich offen und ehrlich tut, der wird in den meisten Fällen, nach einem gewissen Abstand, zumindest teilweise Vergebung erfahren.

 

Dieses Thema ist komplizierter als Mancher glauben mag. Jemand aus dem Rettungsdienst sagte mir mal hinter vorgehaltener Hand, „wenn du einen Unfall mit Personenschaden verursacht hast, dann setze dich hinter die nächste Ecke und trinke eine Flasche Korn“. Dieser Hinweis war selbstverständlich kein Tipp, sondern viel mehr Ausdruck seiner eigenen Verärgerung!

 

Unter Alkoholeinfluss ist man nur eingeschränkt schuldfähig. Warum gibt es unter Alkohol größer „Vergebung“? In meinen Augen sollten alle Straftaten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss als vorsätzlich eingestuft werden! Wer Alkohol oder Drogen zu sich nimmt, geht bewusst die damit verbundenen, höheren Risiken ein. Nur nicht im Strafrecht! Ich glaube manchmal hat die Justiz sämtlichen Realitätsbezug verloren. „Betriebsblindheit“ so zu sagen. Die gibt es in vielen Bereichen, kann im Rechtlichen aber schlimme Folgen haben.

 

Als Opfer erfährt man das leider sehr oft. Es gewinnt der Jenige, der den besseren Anwalt hat, oder nicht auf das Prozesskostenrisiko achten muss. Das trägt, oftmals entgegen jeder Logik, im Zweifelsfall der Antragssteller. Staatsanwaltschaften setzen die Beweislasten des Opfers sehr hoch an. „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist zwar richtig. Jedoch sollte so eine Entscheidung nicht auf Basis von Haarspalterei der Juristen getroffen werden. Bei einer hohen Wahrscheinlichkeit der Schuld eines Beklagten, muss man das angebrachte „Augenmaß“ walten lassen.

 

Prozesskosthilfe stellt sich dabei fataler Weise als nützliches Instrument für den Täter dar. Ist etwas offensichtlich, was ein Geschädigter zumeist nicht 100%  beweisen kann, bekommt das Opfer wegen der nicht ausreichenden Beweise keine Prozesskostenhilfe. Vergebung für den Täter durch den Staat subventioniert? Der Geschädigte trägt das Kostenrisiko mit seinem eigenen, oft schwer erarbeiteten Vermögen. Ein kleines Haus, ein paar Rücklagen fürs Alter. So wie vom Staat wegen der geringen Aussichten auf die Höhe der späteren Rente empfohlen. Wer nichts für seine eigene Zukunft macht braucht auch keine Sorgen zu haben, dass man ihm etwas wegnehmen könnte. Der Ehrliche ist wieder mal der Dumme!?!

 

Aber wen interessieren schon Opfer, wenn ein Fall nicht gerade durch alle Medien geht. In der öffentlichen Darstellung und bei der Wertung durch Staatsanwälte geht es stets um den Täter. Es wird alles Erdenkliche zu seiner Entlastung gesucht, anstatt der Wahrheit realistisch auf den Grund zu gehen! Kann ein dadurch nochmals gedemütigtes Opfer dann noch so etwas wie Vergebung für den Täter aufbringen? Wenn dieser kalt lächelnd den Gerichtssaal verlässt und das Opfer obendrein wie selbstverständlich noch zu zahlen hat? Der Glaube an Recht und Gerechtigkeit geht verloren, wodurch auch die Möglichkeit der Vergebung wesentlich erschwert wird. Man kann die Angelegenheit für sich selber nicht abschließen! Das kann einen für den Rest des Lebens „auffressen“.

 

Also kann oder sollte man vergeben?

 

Die Kirche sagt, schlägt dir jemand auf die rechte Wange dann halte auch die Linke hin. Heißt es aber nicht auch Auge um Auge, Zahn um Zahn? Also ein eindeutiges „Sowohl als Auch“. Wann muss ich mich demütigen lassen und wobei darf ich mich wehren?

 

Steht nicht im Grundgesetz der Satz „die Würde des Menschen ist unantastbar?  Was hat dieser Satz überhaupt noch für eine Bedeutung, wenn er durch eine undurchschaubare Anzahl von Paragraphen permanent unterhöhlt wird? Hat ein Opfer weniger Würde als ein Täter, und wer entscheidet in welchem Verhältnis? Die Möglichkeit einer Vergebung hängt nun mal sehr stark vom Gerechtigkeitsempfinden ab. Also kommen wir hier auch nicht der Klärung unserer Frage nach der Möglichkeit einer Vergebung näher.

 

Also doch mit einer mathematischen Formel? Eher indirekt. Zeigt sich ein Täter einsichtig und ist bereit für seine Taten „gerade zu stehen“, natürlich auch in Abhängigkeit der Schwere der Tat, kann er unter Umständen beim Opfer auf Vergebung hoffen! Diese Entscheidung wird aber ausschließlich vom Opfer getroffen. Unabhängig von einer juristischen Bewertung.

 

Ich vertrete die Ansicht, dass wenn jemandem ein Unrecht angetan wurde, der Täter aber dazu steht und sagt „ja, es war meine Schuld“, dann wird das Opfer eher die Möglichkeit haben, die Verletzung psychisch ein Stück weit zu verarbeiten. Wenn diese gelingt ist durchaus Vergebung möglich. Ohne die Mitwirkung des Täters schließe ich eine Vergebung für lange Zeit aus.

 

Geht es um banale Dinge, wird man diese irgendwann mit der Einsicht, „der Klügere gibt nach“ einfach beiseite schieben und „einen Haken dran machen“. Alternativ hilft auch die Erkenntnis des Opfers, dass der Täter es einfach nicht wert ist, sich länger über ihn Gedanken zu machen. Vergebung? Wozu, Mitleid wäre da angebrachter. Mag der feige Täter, der seine eigene Schuld verleugnet, das mit seinem Gewissen selber vereinbaren. Irgendwann wird ihm der Spiegel vorgehalten und er erkennt mit Schrecken sein eigenes Gesicht. Vielleicht kommt dann noch mal so etwas wie späte Reue.

 

Versucht ein Täter, in welcher Form auch immer, sein Opfer zu beeinflussen oder sich aus seiner Schuld heraus zu winden, dann sollte man ihn „mit seinen eigenen Waffen“ schlagen. Rücksichtslos sein, auch wenn es schwer fallen mag. Jede sich bietende Möglichkeit nutzen, um das wahre Gesicht der Person für alle erkennbar zu machen. Das ist schwer, das ist anstrengend, das kostet Zeit und Nerven. Und selbst wenn am Ende kein greifbares Ergebnis raus kommt, der Widerstand an sich bringt einen Teil der Selbstachtung zurück! Das ist wichtig. Man  hat dem Täter klar gemacht, dass er es hier nicht mit einem hilflosen Opferlamm zu tun hat. Das sollte aber nicht in blinde Rache umschlagen. Wichtig ist es auch, seine eigenen psychischen Grenzen und seine Gesundheit zu beachten!

 

Spirituell: Die Rache ist mein sprach der Herr.

 

Rechtlich: Zur Ausübung von „Gewalt“ sind ausschließlich Staatsanwaltschaften, Polizei und Ordnungsbehörden befugt.

 

Oft ein schmerzliches Gefühl, aber allemal besser als Anarchie. Das Recht des Stärkeren. Wenn wir nicht alle so langsam die Augen aufmachen, dann werden wir in so einer Gesellschaftsform enden. Das Wort „Vergebung“ hätte dort keine Bedeutung mehr.

 

Zum Abschluss noch eine allgemeine Feststellung. Der Jenige, der ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein. Das Ein oder Andere Unrecht hat jeder von uns schon begangen. Um seinen Dickkopf durchzusetzen, um Recht zu behalten, um besser da zu stehen, um eine Lüge zu vertuschen. Auch das ist Unrecht, welches sehr wehtun kann. Gesteht eigene Fehler ein, sagt es dem Anderen, unaufgefordert, und ihr werdet in den meisten Fällen Vergebung erhalten.

 

Ich bin kein Anhänger einer Kirche oder einer bestimmten Religion. Ich unterstelle aber, dass Glaubensgemeinschaften ein gemeinsames Ziel verfolgen, um genau solche Fragen, wie denen nach Gerechtigkeit und Vergebung einen gewissen Rahmen zu geben.

 

Ein kleiner Tipp an alle die, die aus Unüberlegtheit oder Gleichgültigkeit einem andren Menschen wehtun, es oftmals nicht einmal merken.

 

Selbst der treueste Hund schnappt irgendwann zu, wenn er ständig getreten wird! Wer diesen Satz verinnerlicht, kann viele Fehler in Zukunft vermeiden, oder wird als potentielles Opfer aufstehen und sagen, dass lasse ich mir nicht länger gefallen! Wenn der Gleichgültige das nicht erkennt, oder nichts unternimmt, dann seid ihr für ihn unwichtig. Er ist es dann für Euch auch!!!

 

Vergeben um zu überleben?

Den Druck von der eigenen Seele nehmen?

Verantwortung an den Täter übergeben?

Vergeben kann zugleich auch Anklage sein!

 

Wem etwas zu vergeben ist, er sich aber nicht darum bemüht, der ist moralisch in der schwächeren Position! Ihm werden seine Fehler immer wieder ins Gewissen gerufen. Wenn er ein Gewissen hat, wird ihn das fortan nicht mehr ruhen lassen! Ein Zeichen der Feigheit oder der Unfähigkeit für ein menschliches Miteinander. Das wird ihn irgendwann zu einem einsamen Außenseiter machen.

 

Wenigstens ein kleiner Trost für das erniedrigte Opfer, welches durch seine eigene Vergebung den Täter zum tatsächlichen Verlierer macht!

 

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